Corona-Maßnahmen enden am 28.04.2023
28.April 2023
Liebe Eltern,
gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass mit dem 28.04.2023 die seit Juni 2022 geltenden Corona-Maßnahmen an den Schulen enden.
Damit sind auch ab dem 29.04.2023 keine freiwilligen Testungen bzw. Testausgaben mehr vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam
Karin Jansen-Musolf
Die Zahl der positiven Fälle ist innerhalb der vergangenen Woche von 0 auf 11 gestiegen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kinder. Derzeit sind 3 Klassen betroffen.
9. November 2022
Liebe Eltern,
nach den Herbstferien starten wir mit NULL positiven Coronafällen. Zusammenfassend ist zu sagen, und das werden Sie auch den nachfolgenden Zeilen entnehmen können, dass sich zunächst nichts ändert. Wir alle wissen, dass die Herbstwelle im Anrollen ist und wir auf Einschränkungen gefasst sein müssen. Es wird aber immer wieder bekräftigt, dass man von Schulschließungen Abstand nehmen will. Hiermit leite ich auszugsweise das aktuelle Schreiben der Senatsverwaltung zum Thema Corona, Testen und Maskenpflicht an Sie weiter.
Teststrategie:
„Der Hygienebeirat hat im Ergebnis der Beratungen am 18.10.2022 empfohlen, dass die Schulen nach den Herbstferien weiterhin ohne Test- oder Maskenpflicht starten. Den Schülerinnen und Schülern sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal wird weiterhin eine freiwillige zweimalige Testung in den Schulen angeboten. Auf Wunsch kann auch ein dritter Test pro Woche für eine Testung vor Start in die neue Schulwoche mit nach Hause gegeben werden.Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis zum Ende der ersten Schulwoche nach den Herbstferien (11.11.2022) schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zum 08.02.2023 ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Sobald die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler an den freiwilligen Testungen teil.“
Über die Klassenlehrpersonen können Sie mit dem Formular Ihr Einverständnis geben, ob und wie oft Ihr Kind an den freiwilligen Testungen teilnehmen wird. Der Zeitraum, auf den sich diese Umfrage bezieht, beläuft sich auf 13 Wochen, bis zum Ende des ersten Halbjahres (Ferien eingeschlossen). Durch Ihre Rückmeldungen und die Weiterleitung der Zahlen werden wir zuverlässig mit der nötigen Anzahl an Testkits versorgt.
Masken:
„In der Schule kann selbstverständlich freiwillig eine medizinische Maske getragen werden.“
Bei Ausflügen, Wandertagen o.ä. gelten die Regeln im ÖPNV, der derzeit das Tragen einer Maske fordert. Die Masken stellt die Schule zur Verfügung.
Hygieneregeln
„Grundsätzlichen Schutz gegen eine Infektion mit Covid-19 bieten die bekannten AHA+L-Regeln.“
Da wir gut ausgestattet sind und sich auch die Fenster größtenteils gut öffnen lassen, wir zudem über gewisse Erfahrungen verfügen, sind wir vorbereitet. Dennoch müssen wir alle achtsam sein und im Hinterkopf haben, dass Corona noch immer gegenwärtig ist.
4. Oktober 2022
In einem Schreiben der Senatsverwaltung werden die Neuregelungen zur Test-und Maskenpflicht an den Schulen mitgeteilt. Auszugsweise heißt es darin:
Corona-Regelungen an den Schulen ab dem 1. Oktober 2022
Aufgrund der Vorgaben des Bundes-Infektionsschutzgesetzes wird am 1. Oktober die neue Berliner Corona-Verordnung („Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung“) in Kraft treten. Diese wird auch die Regelungen zur Test- und Maskenpflicht in Schulen enthalten. ….
Bis auf Weiteres bleiben die derzeit geltenden Vorgaben hinsichtlich der Testpflicht bestehen: Die Testungen in den Schulen sind weiterhin freiwillig. …
Sofern es aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden sollte, kann seitens Senatsbildungsverwaltung die verpflichtende Testung wieder angeordnet werden. Für die kommenden Herbst- und Wintermonate wurden und werden ausreichend Schnelltests angeschafft,
Die Maskenpflicht wird gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nur dann angeordnet, wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich ist. Die Entscheidung, ob eine Maskenpflicht gilt, wird also bezogen auf die einzelne Schule getroffen….
Die Anordnung einer Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr zulässig.
Das heißt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitergreifenden Maßnahmen ergriffen werden müssen. Über jede Veränderung werden Sie umgehend informiert.
2. September 2022
Die Zahlen der positiven Fälle liegen im einstelligen Bereich. Derzeit sind 6 Kinder und 2 Erwachsene positiv getestet worden. Diese Zahlen sind seit Schuljahresbeginn (fast) konstant.
19. August 2022
Vor den Ferien wurden den Kindern 2 Testkits für die freiwillige Testung vor dem Schulanfang am 22.08. 2022 ausgehändigt. Die Eltern werden gebeten sicherzustellen, dass Ihr Kind davon Gebrauch macht. Das ist eine Bitte / Empfehlung. Eine Testpflicht besteht nicht.
Die Senatsverwaltung hat zum Ende der Ferien noch einmal darüber informiert, welche Infektionsschutzmaßnahmen im Umgang mit Covid-19 ab sofort gelten:
„Das Schuljahr wird, wie angekündigt, ohne Test- oder Maskenpflicht in den Schulen starten. Im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen … möchten wir den Schülerinnen und Schülern sowie dem pädagogischen und nichtpädagogischen Personal jedoch weiterhin eine freiwillige zweimalige Testung in den Schulen anbieten. Auf Wunsch kann auch ein dritter Test pro Woche für eine Testung zum Start in die neue Schulwoche mit nach Hause gegeben werden.
Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule bitte bis zum Ende der ersten Schulwoche schriftlich – geltend für den Zeitraum bis zu den Herbstferien (21.10.2022) – ob ihre Tochter / ihr Sohn an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Bis zur Vorlage der schriftlichen Einwilligung nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler nicht an den freiwilligen Testungen teil.“
Alle Kinder erhalten am Anfang der nächsten Woche von der Klassenlehrperson einen entsprechenden Vordruck, der ausgefüllt und unterschrieben bis zum Donnerstag, 25.08.2022, wieder abzugeben ist, wenn von der freiwilligen Testung Gebrauch gemacht werden soll. Es wird noch einmal auf die Dauer dieser Einverständniserklärung verwiesen: Es handelt sich um den Zeitraum bis zu den Herbstferien.
Aufgrund dieser Zahlen, die in die wöchentliche Statistik eingetragen werden, erfolgt die Bedarfsmeldung neue Testkits betreffend sowie die Zahl der positiven Fälle.
Weiter heißt es:
„Wir werden die Schulen weiterhin mit Schnelltests und auch mit Masken ausstatten.“
…
Die Anordnung einer Maskenpflicht ist derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wir werden weiterhin die Entwicklung des Infektionsgeschehens sehr genau beobachten, auch im engen Austausch mit den Expertinnen und Experten des Hygienebeirats.
Oberste Priorität hat weiterhin, dass der Präsenzbetrieb an den Schulen möglichst ungestört stattfinden kann. Die derzeitige Infektionslage erlaubt es jedoch, dass sowohl Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen als auch die Schülerinnen und Schüler mit größtmöglicher Normalität ins neue Schuljahr starten.“
Derzeit sind 4 positive Fälle an unserer Schule zu verzeichnen (2 Kinder, 2 Erwachsene).
1. Juli 2022
Liebe Eltern, die Senatsverwaltung schreibt uns zur weiteren Teststrategie über den Sommer:
„Im Ergebnis der Beratung des Hygienebeirats am 20.06.2022 … wird die derzeit geltende Regelung der freiwilligen Testung an den Schulen vorerst beibehalten und auch in der Zeit nach den Sommerferien fortgesetzt. Schülerinnen und Schüler, die in den Sommerferien an Kursen der Sommerschule bzw. an der ergänzenden Förderung und Betreuung teilnehmen, erhalten ebenfalls die Möglichkeit, zweimal in der Woche freiwillig an einer Testung teilzunehmen.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden die Schülerinnen und Schüler gebeten, am Samstag- und am Sonntagabend vor dem Schulstart (20. und 21. August) einen Selbsttest zu Hause durchzuführen, damit eine mögliche Infektion frühzeitig – und zwar vor dem Besuch der Schule am Montag – aufgedeckt werden kann. Zu diesem Zweck erhalten alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests aus dem Bestand der Schule ausgehändigt.“
Die beiden Schnelltests erhalten Sie von den Klassenlehrpersonen. Weiterhin schreibt der Senat, dass Informationen folgen werden. Man geht auch hier von weitergreifenden Maßnahmen im Herbst aus. An unserer Schule sind derzeit 6 Kinder positiv getestet worden. Diese Zahl ist in den letzten Wochen sehr langsam, aber stetig gestiegen.
10. Juni 2022
Liebe Eltern, hier unsere aktuellen Corona-Maßnahmen:
- Derzeit haben wir an unserer Schule insgesamt 2 positive Fälle.
- Von der Möglichkeit, sich freiwillig zu testen, machen derzeit ca. ein Drittel der Kinder Gebrauch. Diese Zahl beruht auf (noch unvollständigen) Rückmeldungen aus den Klassen.
- Bitte geben Sie bei der jeweiligen Klassenlehrperson an, wie viele Testkits Sie benötigen. Nur so können wir die Statistik aussagekräftig aktualisieren, um wiederum die Lieferung von neuen Testkits zu gewährleisten.
- Da sich Corona derzeit an unserer Schule in keine Richtung bewegt, die beunruhigend ist, erfolgen Informationen an dieser Stelle erst wieder, wenn die Entwicklung es erfordert.
3. Juni 2022
Liebe Eltern, die Informationen der Senatsverwaltung zur Teststrategie ab Mittwoch, 8.6.
- Die verpflichtende, anlasslose Testpflicht wird ausgesetzt
- An zwei Tagen in der Woche können an den Schulen freiwillige Testungen durchgeführt
- Auf Wunsch kann ein dritter zusätzlicher Test pro Woche ausgegeben werden für eine freiwillige Testung zu Hause am Sonntagabend bzw. am Montag vor dem Unterrichtsbeginn.
- Die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) für die Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen ist aufgehoben.
Für unsere Schule heißt das:
- Dreimaliges freiwilliges Testen ist möglich, Testkits sind ausreichend vorhanden
- Am Prozedere ändert sich nur die Tatsache, dass das verbrauchte Testkit in der Schule vorzuweisen ist. Die bisher genutzte Eigenerklärung entfällt!
- Bitte informieren Sie schriftlich die Klassenlehrperson Ihres Kindes, ob und wie oft (pro Woche) Sie vom freiwilligen Testangebot Gebrauch machen wollen.
- Derzeit haben wir 2 positive Fälle unter den Kindern, keine erwachsene Person
20. Mai 2022
Liebe Eltern, hier aktuelle Corona-Maßnahmen:
- Gestern wurden – ohne vorherige Ankündigung – noch einmal Testkits geliefert.
- Bislang gilt immer noch die zweimalige wöchentliche Testpflicht (Montag und Mittwoch) und einmal freiwillig (Freitag bzw. am Wochenende). Das ist bis zum 3.6. verbindlich.
- In dieser Woche sind die Fallzahlen wieder rückläufig: 2 Kinder und eine erwachsene Person sind derzeit positiv gemeldet worden.
13. Mai 2022
1. Handlungsempfehlung für den Umgang mit Kontaktpersonen an Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg:
- Laut Basisschutzmaßnahmenverordnung vom 03.05.2022 gibt es keine verpflichtende Quarantäne mehr für Kontaktpersonen.
- Das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg empfiehlt für die Schulen des Bezirks folgendes Vorgehen für den Umgang mit Kontaktpersonen von Corona-Fällen
- Wichtig: Beim Umgang mit Kontaktpersonen handelt es sich um eine Handlungsempfehlung. Bei infizierten Personen ist weiterhin eine häusliche Isolation verpflichtend einzuhalten.
2. Handlungsempfehlung bei Auftreten von einem Corona-Fall in der Lerngruppe:
- Nach Bekanntwerden eines Corona-Falls in der Lerngruppe empfehlen wir, dass sich die gesamte betroffene Lerngruppe an 2-3 Tagen hintereinander testet. Verwendet werden können hierfür die Ag-Schnelltests, die von der SenBJF zur Verfügung gestellt werden.
- Die Möglichkeit der Testung in einem Testzentrum wird weiterhin auch asymptomatischen Personen empfohlen.
- Ein Test in einem Bürgertestzentrum ist generell für alle Schüler*innen ratsam, sobald ein Corona-Fall aus der Lerngruppe bekannt ist.
3. Handlungsempfehlung bei Kontakten mit einem Corona-Fall im privaten Haushalt:
- Bevor der/die Schüler*in wieder zur Schule geht, raten wir zu einer Testung in einem Testzentrum.
- Testungen mittels Ag-Schnelltests sollten täglich (zu Hause) durchgeführt werden.
- Wenn der/die Schüler*in eine symptomatische Covid-19 Infektion in den letzten 90 Tagen hatte, sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Regelmäßige Testungen in der Schule sind ausreichend.
- Verpflichtung zur häuslichen Isolation von Corona-Erkrankten: Die Isolation als infizierte Person ist weiterhin verpflichtend! Die Isolation endet spätestens nach Ablauf einer Dauer von 10 Tagen.
- Eine vorzeitige Beendigung der Isolation ist frühestens ab dem 5. Tag möglich, wenn bereits für mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr vorhanden sind.
- Zur vorzeitigen Beendigung ist zudem ein negativer Antigen-Schnelltests (PoC) mit Ergebniszertifikat von einer zertifizierten Teststelle erforderlich. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist kein gültiger Nachweis zur Beendigung der Isolation.
4. Handlungsempfehlung bei Auftreten von Covid-19-typischen Symptomen:
- Schüler*innen mit leichten Covid-19 typischen Symptomen (z.B. Schnupfen) empfehlen wir eine Testung in einem Testzentrum / einer Arztpraxis vor dem nächsten Schulbesuch.
- Bei schwereren Symptomen, wie z.B. Fieber und Husten sollte der/die Schüler*in in jedem Fall zu Hause bleiben bis zur Gesundung“. Auch hier empfehlen wir eine Corona-Testung im Testzentrum oder einer Arztpraxis (mittels Ag-Schnelltest oder PCR Test).
Positive Fälle an unserer Schule: 9 Kinder. Achtung: Die Tendenz ist seit den Osterferien wieder steigend!
06. Mai 2022
Information der Senatsverwaltung zur Teststrategie ab 9.5.
- In der Zeit vom 09.05.2022 bis einschließlich 03.06.2022 verringert sich die Testfrequenz an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen auf zwei Tests pro Woche.
- Das zweimalige Testen ab nächster Woche wird jeden Montag und Mittwoch erfolgen.
- Sollte vom freiwilligen Testen einmal pro Woche Gebrauch gemacht werden, erfolgt dieses Testen am Freitag.
- Die dafür benötigten Tests erhalten die Kinder von den Klassenlehrer*innen.
- Diese verbindliche Testfrequenz gilt wie bisher für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und weitere Personen, die an der Schule tätig sind, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.
- Personen, die an der Schule tätig und geimpft oder genesen sind, können die Testungen weiterhin auch ohne Beobachtung und auch außerhalb der Schule durchführen.
- Auf Wunsch kann dem genannten Personenkreis jeweils pro Woche ein weiterer Test ausgehändigt werden, um sich vor dem Unterrichtsbeginn am Montag der folgenden Woche zusätzlich testen zu können.
- Diese dritte Testung erfolgt freiwillig und zu Hause.
- Derzeit verzeichnen wir 3 positiv gemeldete Kinder und keinen Erwachsenen mit diesem Status.
Darüber hinaus gilt unverändert die 3G-Regel für schulexterne Personen (z. B. Eltern) bei der Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen sowie bei der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen.
29. April 2022
- In der kommenden Woche (2.5. – 6.5.) wird dreimal getestet. Wir behalten die Tage Montag, Mittwoch und Freitag bei. Sollte ein positiver Fall in einer Klasse auftreten, testet sich die Klasse eine Woche lang täglich. Diese Vorgehensweise wird beibehalten, bis etwas Gegenteiliges festgelegt wird.
- Ein Ende der Testpflicht wird diskutiert, aber es liegt (noch) keine Anweisung vor!
- Wir haben derzeit 3 positive Fälle unter den Schüler*innen und keine erwachsene Person, die positiv getestet wurde.
01. April 2022
Informationen zu „Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022“: In einem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie heißt es:
„Ab dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Dies betrifft sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des pädagogischen Personals und sonstige an der Schule tätige Personen.“
D.h., dass wie bisher dreimal wöchentlich getestet wird. In der ersten Woche nach den Ferien (25.04. – 29.04.) wird 5x getestet.
„Für schulexterne Personen (z.B. Eltern) gilt weiterhin bei folgenden schulischen Zusammenkünften eine 3G-Regel:
- Teilnahme an Gremiensitzungen
- Teilnahme an Elternversammlungen, Elterngesprächen und weiteren terminierten Vor-Ort-Besuchen
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen
Das bedeutet, dass schulexterne Personen geimpft, genesen oder getestet sein müssen, um an diesen Zusammenkünften teilnehmen zu können. Auf Grund der bundesgesetzlichen Vorgaben gilt darüber hinaus: Die Maskenpflicht fällt ab dem 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen weg. Seitens der SenBJF wird weiterhin dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.“
Dieser Empfehlung schließen sich auch die Schulleitung und die Gesamtelternvertretung (nach Beschlussfassung am 21.03.2022) der Reinhardswaldschule an. Zumindest bis zum Beginn der Osterferien sollte die Maske noch getragen werden, besser noch, wenn sie auch darüber hinaus noch getragen werden würde.
„Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht… Die Musterhygienepläne treten mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft. Der Stufenplan tritt mit Ablauf des 31. März außer Kraft. Somit erfolgt keine Zuordnung der Schulen in die Stufen mehr. Es finden allerdings weiterhin regelmäßige Gespräche zwischen regionalen Schulaufsichten und den Gesundheitsämtern statt. Hier werden das aktuelle Infektionsgeschehen und eventuell notwendige Maßnahmen an den Schulen besprochen.“
25. März 2022
Die Corona-Zahlen sind auch in der letzten Woche weiter gestiegen. Wir haben 42 positiv getestete Kinder und 4 Erwachsene gemeldet. Das Gesundheitsamt mahnte daraufhin explizit an:
- Reinhardswald-Grundschule: hohe Inzidenzen seit KW 11, folgende Maßnahmen empfohlen ab sofort: Sport im Freien, achten auf eine gute Belüftung der Klassen (Fensterlüftung/Querlüftung), achten auf die Einhaltung der Maskenpflicht in Innenräumen.
Es wurde aber auch festgestellt, dass die Schule nicht der Ort ist, an dem das Risiko sich zu infizieren, besonders hoch ist. Daher bleiben wir in GRÜN.
18. März 2022
- Die Infektionslage hat sich auch in dieser Woche – wie überall – weiter zugespitzt. Wir verzeichnen derzeit 32 positiv getestete Kinder und 5 Erwachsene. Die Kinder verteilen sich auf insgesamt 13 Klassen. Nur dieser Tatsache ist es zu verdanken, dass wir weiterhin in Stufe GRÜN bleiben.
- Die Senatsverwaltung hat informiert, dass „alle Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen weiterhin unverändert bis zum 31. März 2022 gelten“. Danach plant die Senatsverwaltung neu zu entscheiden. Eine Information erfolgt rechtzeitig.
- D.h., dass wir weiterhin dreimal pro Woche testen, wenn kein positiver Fall in der jeweiligen Klasse / Lerngruppe zu verzeichnen ist. Sobald das der Fall ist, testen sich alle Kinder täglich.
11. März 2022
- Wir sind weiterhin – wie alle anderen Schulen der Region – in Stufe GRÜN.
- Dennoch: Die Zahlen steigen! Wir haben derzeit 12 positive Fälle bei den Kindern und 4 positiv gemeldete Erwachsene.
- Wenn in einer Lerngruppe ein positiver Fall zu verzeichnen ist, testen sich alle Kinder in den nächsten 5 Tagen täglich.
- Die Maskenpflicht besteht weiterhin, ebenso die Hygieneregeln.
- Auch das geordnete Betreten des Schulhauses am Morgen bleibt weiterhin bestehen.
25. Februar 2022
- Unsere Schule ist weiterhin in der Stufe GRÜN.
- Die positiven Corona-Fälle liegen im unteren einstelligen Bereich, auch die Fälle, die von der Aussetzung der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht haben.
- Ab 1.3.2022 kehrt Berlin wieder zur Präsenzpflicht zurück, bekannte Ausnahmeregelungen werden im Einzelfall greifen (bitte mit der Schulleitung klären).
- Dreimaliges Testen pro Woche bleibt bestehen.
- Bei einem positiven Fall in der Lerngruppe erfolgt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen tägliches Testen bei allen Mitglieder dieser Lerngruppe.
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bleibt bestehen.
- Die geltenden Hygiene- und Lüftungsregeln bleiben ebenfalls bestehen.
- Die Eingänge bleiben weiterhin für die Klassenstufen 1-3 der Haupteingang und für die Klassenstufen 4-6 der Hintereingang (Baerwaldstraße).
18. Februar 2022
- Es gilt weiterhin die Stufe GRÜN. Es gibt 17 positive Fälle an unserer Schule.
- Ab der nächsten Woche (21.2-25.2.) geht die Test-to-stay-Strategie weiter.
- Allerdings mit grundsätzlich 3 Testungen pro Woche. Wir testen am Montag, Mittwoch und Freitag.
- Gibt es einen positiven Test pro Lerngruppe, sollen sich alle Teilnehmer der Lerngruppe fünf Tage lang testen.
11. Februar 2022
Aktuelle Corona-Maßnahmen für die Kalenderwoche 7 (14. bis 18. Februar).
- Unsere Schule bleibt in der Stufenzuordnung GRÜN
- Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin ausgesetzt, die Eltern informieren bitte rechtzeitig die jeweilige Klassenlehrperson
- Bitte täglich testen
- Bitte melden Sie positive Fälle weiterhin der jeweiligen Klassenlehrperson
- Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr, ebenso gilt weiterhin, dass Kontaktpersonen weiterhin zur Schule kommen und sich testen
28. Januar 2022
Schulstart aller Schulen nach den Ferien mit der Stufe GRÜN
27. Januar 2022
Liebe Eltern, die Senatsverwaltung schreibt uns mit Bezug auf aktuelle Corona-Maßnahmen:
„Um die Infektionsgefahr z. B. durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer nach den Winterferien möglichst gering zu halten, wird erneut die Testfrequenz erhöht, Schülerinnen und Schüler sowie Dienstkräfte testen sich nach den Ferien zwei Wochen lang täglich.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden die Familien gebeten, am Sonntagabend vor dem Schulstart (06.02.2022) einen Selbsttest zu Hause durchzuführen, damit eine mögliche Infektion frühzeitig – und zwar vor dem Besuch der Schule am Montag – aufgedeckt werden kann.
Zu diesem Zweck erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit dem Halbjahreszeugnis am Freitag, den 28.01.2022 einen Selbsttest aus dem Bestand der Schule ausgehändigt.“
25. Januar 2022
Liebe Eltern, mit Blick auf die steigenden Corona-Zahlen zitieren wir aus dem Schreiben der Senatsverfassung über aktuelle Corona-Maßnahmen:
„Die Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen ab dem 25. Januar 2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler werden gebeten, die Schule schriftlich mit einem formlosen Schreiben über ihre Entscheidung vorab zu informieren. In den Winterferien wird die ergänzende Förderung und Betreuung… angeboten.
Ziel der Schulen ist es, für alle Schülerinnen und Schüler soweit möglich Lernangebote zu unterbreiten. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht. Wenn Eltern von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe entscheiden, von dem Recht auf das freiwillige Fernbleiben vom Präsenzunterricht Gebrauch zu machen, müssen sie sicherstellen, dass die Kinder die Aufgaben, die für zu Hause mitgegeben werden, erledigen.“
21. Januar 2022
Liebe Eltern, wir bleiben weiterhin auf Stufe GRÜN! Unsere positiven Fälle derzeit: 27 Schüler:innen und 7 Erwachsene.
Unsere aktuellen Corona-Maßnahmen: Bitte weiterhin 3 Mal pro Woche testen. Wenn Kinder aus der Quarantäne zurück zur Schule kommen, sollen sie sich bitte mit einem negativen Testergebnis im Sekretariat melden oder die Eltern informieren das Sekretariat per Mail und leiten das offizielle Testergebnis weiter (Testzentrum).
Die Kontaktpersonen werden weiterhin ermittelt, aber sie müssen nicht Hause gehen, sondern es gilt (nach Absprache mit dem Gesundheitsamt) folgendes Vorgehen:
- Bei positivem Testergebnis isolieren sich nur die positiv getesteten Schüler*innen:
- Bei positivem Schnelltest ist ein PCR-Test erforderlich. Bis zum Befund-Ergebnis müssen sich die Betroffenen weiter isolieren.
- Bei positivem PCR-Ergebnis muss sich ein/eine Schüler/in für sieben Tage ab Symptombeginn (bzw. Tag des positiven Testes) isolieren. Der*die Schüler*in erhält für diesen Zeitraum eine Quarantäneanordnung und kann sich anschließend in einem Testzentrum freitesten.
- ein/e Schüler/in mit positivem PCR-Test: Enge Kontaktpersonen in der Lerngruppe testen sich für eine Woche lang (an den Schultagen) in der Schule
- Ab zwei Schüler*innen in einer Lerngruppe mit 2 positiven Ergebnissen im Schnelltest wird ab Auftreten der positiven Schnelltest-Ergebnisse die Lerngruppe eine Woche lang (an den Schultagen) täglich getestet (siehe auch hier)
- Schüler*innen mit Covid-19 typischen Symptomen müssen wie bisher grundsätzlich zu Hause bleiben und sollen sich mittels PCR-Test abklären lassen
Es werden daher ab sofort unter den Schüler*innen keine Kontaktpersonen in Quarantäne geschickt, da tägliche Testungen stattfinden.
20. Januar 2022
Liebe Eltern, ab morgen werden wir hier jeden Freitag die aktuellen Corona-Maßnahmen für Sie bereitstellen. Hier noch einmal folgende Unterlagen, die noch immer aktuell sind:
Verkürzte Quarantäneregeln: Übersicht des Berliner Senats (Stand 14. Januar 2022)
Eigenerklärung für Selbsttests: Formular zum Ausdruck
Zentren zur PCR-Nachtestung: